Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Mobile Hundebetreuung - Dogwalking

Stand: 01/2026

 

1. Allgemein

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Tierbetreuung Karlita - Kristina Hetze (im Folgenden Karlita genannt) und dem Auftraggeber/Tierhalter.
  • Fernmündliche Nebenabsprachen bedürfen der Textform (z.B. E-Mail, WhatsApp).
  • Alle Angebote sind freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten.
  • Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Textform (z.B. Email, Whatsapp)
  • Karlita behält sich vor diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber/Tierhalter in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber/Tierhalter nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die neuen AGB als anerkannt.

 

2. Vertrag

  • Der Vertrag zwischen Karlita und dem Tierhalter/Auftraggeber kommt durch einen schriftlichen Betreuungsvertrag zustande, in dem die Leistungen für den beauftragten Zeitraum festgelegt werden.
  • Mit Vertragsunterzeichnung erkennen Sie diese AGB von Tierbetreuung Karlita - Kristina Hetze, Humboldtstraße 26, 76131 Karlsruhe an und sind mit diesen einverstanden.
  • Nach Vereinbarung gilt der Vertrag für alle Folgeaufträge, solange keine Änderungen vorgenommen werden bzw. der Vertrag aufgehoben/gekündigt wird.

 

3. Haftung

  • Karlita verfügt über einen speziell für ihre Tätigkeit ausgelegten Versicherungsschutz für die Betriebshaftung.
  • Der Tierhalter/Auftraggeber bleibt während der Betreuungszeit Tierhalter im Sinne von § 833 BGB.
  • Der Tierhalter/Auftraggeber haftet jederzeit für alle von seinen Tieren verursachten Schäden (Sach-, Personen- und Vermögensschäden).
  • Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  • Sollte ein Hund entlaufen, haftet Karlita nicht für hierdurch entstehende Schäden, verpflichtet sich jedoch, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen (Polizei, Tierheim etc.) einzuleiten.
  • Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen Karlita – mit Ausnahme von Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten – sind ausgeschlossen.
  • Für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Halsband, Geschirr, Tracker) übernimmt Karlita keine Haftung.

 

4. Schlüssel

  • Karlita verpflichtet sich, Schlüssel nicht an Unbefugte weiterzugeben und sicher aufzubewahren.
  • Die Haftung für den Verlust der Schlüssel wird auf die Deckungssumme der Betriebshaft-pflichtversicherung begrenzt.
  • Im Falle einer Schlüsselübergabe wird diese schriftlich festgehalten.
  • Karlita haftet für Schäden in der Wohnung des Tierhalters nur, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beim Betreten oder Verlassen der Räumlichkeiten verursacht wurden. Eine Haftung für Einbruchdiebstahl durch Dritte ist ausgeschlossen, sofern Karlita alle vereinbarten Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Ein eventueller Schlüsselverlust wird unverzüglich mitgeteilt.
  • Ein Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten von Karlita ist nicht gewünscht; bei Zuwiderhandlung wird für den Verlust nicht gehaftet.

 

5. Art und Umfang der Leistungen

  • Die Betreuung erfolgt ausschließlich mobil als Dogwalking Leistung; es findet keine stationäre Aufnahme statt.
  • Die Entscheidung, ob ein Hund in das Angebot aufgenommen wird, trifft Karlita. Der Halter kann frei entscheiden, ob er das Angebot annimmt.
  • Karlita versorgt die Tiere nach bestem Wissen und Gewissen und wahrt die Privatsphäre des Auftraggebers.
  • Es besteht kein Anspruch auf feste Uhrzeiten (außer bei notwendiger Medikamentengabe).
  • Das Dogwalking erfolgt im Abonnement mit festen wöchentlichen Terminen.
  • Die Wochentage werden individuell vereinbart. Eine gelegentliche Terminverschiebung ist möglich, ein regelmäßig wechselnder Terminanspruch besteht nicht. Die Möglichkeit einer Terminänderung liegt im Ermessen von Karlita.
  • Beratungen sind lediglich Empfehlungen ohne Garantie; die Umsetzung liegt allein beim Tierhalter/Auftraggeber.
  • Das Dogwalking dauert in der Regel 1–2 Stunden (zuzüglich Fahrtzeit).
  • Bei Extremwetter (z.B. hohe Hitze, Sturm, Glatteis, starker Regen) darf das Dogwalking aus Sicherheitsgründen verkürzt oder abgesagt werden. Die ausgefallene Leistung wird nicht erstattet, sondern zeitnah durch einen Ersatztermin nachgeholt.
  • Eigener Urlaub, Krankheit oder private Abwesenheit des Auftraggebers/Tierhalters begründen keinen Anspruch auf Nachholung oder Erstattung bereits gebuchter Leistungen.
  • Karlita kann Leistungen aufgrund eigener Krankheit, Urlaub, Fortbildung oder unvermeidbarer Umstände absagen. Bis zu 30 Werktage pro Jahr (gesetzliche Feiertage inkludiert) sind im Abopreis berücksichtigt. Wird dieser Umfang überschritten, erhält der Auftraggeber/Tierhalter einen entsprechenden Ausgleich (z.B. Gutschrift).
  • Für vom Auftraggeber/Tierhalter abgesagte Leistungen besteht kein Anspruch auf Ersatztermine oder Erstattung.
  • Dem Auftraggeber/Tierhalter entstehende Kosten für anderweitige Unterbringung oder Betreuung seines Hundes werden nicht erstattet.

 

6. Versicherung, Gesundheit und Impfungen

  • Jeder Hund muss haftpflichtversichert sein. Ein Nachweis ist unaufgefordert mit der Anmeldung vorzulegen.
  • Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten (z. B. Viruserkrankungen, Giardien) und Parasiten (z. B. Flöhe, Läuse, Milben, Würmer) sein. Bei Befall oder Krankheit kann Karlita die Betreuung sofort beenden; dadurch entstehende Kosten trägt der Tierhalter/Auftraggeber.
  • Der Hund muss dem Alter entsprechend über alle notwendigen Impfungen verfügen und diese müssen gemäß tierärztlicher Vorgaben regelmäßig nachgeimpft werden. Ein aktueller Impfpass (Kopie) ist der Anmeldung beizufügen.
  • Der Tierhalter/Auftraggeber versichert, alle relevanten Informationen zu Verhalten, Eigenarten, gesundheitlichen Besonderheiten und etwaigem Gefahrenpotential seines Hundes vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
  • Der Tierhalter/Auftraggeber bestätigt, dass sich bisher keine Vorfälle seines Hundes ereignet haben, die bei der Ordnungsbehörde angezeigt wurden. Auflagen durch Behörden sind Karlita mitzuteilen.

 

7. Notversorgung

  • Der Tierhalter/Auftraggeber versichert, dass die Tiere gesund sind bzw. informiert über bestehende Erkrankungen.
  • Karlita behält sich einen Rücktritt vor, falls ansteckende Krankheiten oder Parasiten vorliegen, die andere Tiere gefährden könnten.
  • Sollte während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung erforderlich werden, ist Karlita berechtigt, einen Tierarzt einzuschalten. Kosten für Fahrt, Behandlung und Wartezeit trägt der Tierhalter/Auftraggeber. Die Behandlungsoptionen, soweit es möglich ist, werden mit Ihnen vorab per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Telefon abgestimmt. Die entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Tierhalter/Auftraggeber.
  • Ist eine Kontaktaufnahme mit dem Tierhalter/Auftraggeber nicht möglich, so entscheidet Karlita in Absprache mit dem Tierarzt über die erforderliche Behandlung.

 

8. Fütterung & Medikamente

  • Fütterung und Verabreichung von Medikamenten erfolgen nach den Angaben des Tierhalters/Auftraggebers.
  • Für Unverträglichkeiten oder Schäden, die aus falschen oder unvollständigen Angaben resultieren, haftet ausschließlich der Tierhalter/Auftraggeber.

 

9. Zahlung und Preise

  • Es gilt die vereinbarte Vergütung gemäß Betreuungsvertrag. Unverbindliche Preislisten sind online einsehbar, Änderungen vorbehalten.
  • ggf. Parkgebühren (falls innerhalb 200m kein kostenloser Parkplatz verfügbar) werden zusätzlich berechnet.
  • Einzelbuchungen (Flexible Drop-Ins) sind im Voraus per Überweisung zu zahlen, spätestens bei Inanspruchnahme.
  • Die Zahlung für Abos erfolgt per Vorkasse (Eingang spätestens bis zum 10. Kalendertag eines Monats).
  • Bei Urlaub oder Abwesenheit des Hundes verpflichtet sich Karlita den Platz des Hundes im Abo freizuhalten.
  • Rechnungen werden elektronisch per E-Mail versandt.

 

10. Vertragsdauer und Kündigung

  • Abos können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, andernfalls sind sie fortlaufende Leistungen.
  • Karlita behält sich vor, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn ein Hund aggressives, unzumutbares oder sicherheitsgefährdendes Verhalten zeigt. In diesem Fall wird das bereits gezahlte Entgelt für nicht erbrachte Leistungen anteilig zurückerstattet, sofern der Tierhalter/Auftraggeber keine falschen Angaben über das Tier getätigt hat.

 

11. Stornierung und Kündigung

  • Gebuchte Termine (auch Kennenlerntermine und Schlüsselübergaben) sind verbindlich.
  • Kennenlerntermine müssen spätestens 24 Stunden vorher in Textform oder telefonisch abgesagt werden, andernfalls fallen 90 % des Preises für den Kennenlerntermin an, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird.
  • Für Einzelbuchungen (Flexible Drop-Ins), die nicht 24 Stunden vor Termin in Textform oder telefonisch abgesagt wurden, wird der fällige Betrag in Höhe von 90 % in Rechnung gestellt. Ausnahme ist ein nachweislicher, akuter Krankheitsfall des Hundes.
  • Stornierungskosten für Abo Leistungen:
    • 29 - 14 Tage vorher: 30 % des vereinbarten Preises
    • 13 - 8 Tage vorher: 50 % des vereinbarten Preises
    • Weniger als 7 Tage vorher / Nicht abgesagt: 90 % des vereinbarten Preises
  • Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Karlita kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

12. Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme des Hundes

  • Läufige Hündinnen sowie Hunde mit stark dominanten oder unkontrollierbaren Verhaltensweisen können von der Betreuung ausgeschlossen werden.
  • Der Tierhalter/Auftraggeber stellt sicher, dass sein Hund frei von Parasiten und Krankheiten in die Betreuung gegeben wird. Bei Zuwiderhandlung trägt der Tierhalter/Auftraggeber alle hierdurch entstehenden Kosten.
  • Wird ein Maulkorb benötigt, ist dieser vom Halter bereitzustellen.
  • Änderungen im Gesundheitszustand oder im Verhalten des Hundes (z.B. Aggression, Läufigkeit) sind Karlita unverzüglich mitzuteilen.

 

13. Datenschutz

  • Karlita bewahrt Stillschweigen über alle Auftragsdetails.
  • Personenbezogene Daten des Tierhalters/Auftraggebers werden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt.
  • Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
  • Fotos/Videos, die Karlita für Webseite/Social Media/Werbemittel nutzen kann, werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung im Betreuungsvertrag veröffentlicht (ohne Namen/Standort des Auftraggebers/Tierhalters).
  • Überwachungskameras, Haustierkameras und Sprachassistenten (Alexa, Siri etc.) in den zu betretenden Räumen müssen Karlita vorab mitgeteilt werden. Heimliche Bild- oder Tonaufnahmen während ihrer Tätigkeit sind unzulässig und verletzen deren Persönlichkeitsrechte. Karlita behält sich vor, die Betreuung bei Nichtoffenlegung verdeckter Kameras mit sofortiger Wirkung abzubrechen.

 

14. Sonstiges & Schlussbestimmungen

  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages gültig.
  • Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe.

 

 

Mobile Katzen- und Kleintierbetreuung

Stand: 01/2026

 

1. Allgemein

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Tierbetreuung Karlita - Kristina Hetze (im Folgenden Karlita genannt) und dem Auftraggeber/Tierhalter.
  • Fernmündliche Nebenabsprachen bedürfen der Textform (z.B. E-Mail, WhatsApp).
  • Alle Angebote sind freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten.
  • Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Textform (z.B. Email, Whatsapp)

 

2. Vertrag

  • Der Vertrag zwischen Karlita und Tierhalter/Auftraggeber kommt durch einen schriftlichen Betreuungsvertrag zustande, in dem die Pflegeleistungen/Betreuungszeiten für den beauftragten Zeitraum festgelegt werden.
  • Mit Vertragsunterzeichnung erkennen Sie diese AGB von Tierbetreuung Karlita - Kristina Hetze, Humboldtstraße 26, 76131 Karlsruhe an und sind mit diesen einverstanden.
  • Nach Vereinbarung gilt der Vertrag für alle Folgeaufträge, solange keine Änderungen vorgenommen werden bzw. der Vertrag aufgehoben/gekündigt wird.

 

3. Haftung

  • Karlita verfügt über einen speziell für ihre Tätigkeit ausgelegten Versicherungsschutz für die Betriebshaftung.
  • Der Tierhalter/Auftraggeber haftet jederzeit für alle von seinen Tieren verursachten Schäden (Sach-, Personen- und Vermögensschäden).
  • Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  • Der Tierbetreuer haftet nicht bei Unfällen von Freigänger-Katzen (Verletzung, Tod).
  • Katzen müssen über einen aktiven Impf- und Parasitenschutz verfügen; Nicht-Impfungen sind Karlita mitzuteilen.
  • Wertgegenstände, Schmuck und Bargeld müssen unzugänglich aufbewahrt werden. Im Falle eines Einbruchs ist Karlita zur Meldung bei der Polizei berechtigt; entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.
  • Bei Notfällen (Wasserrohrbruch, Brand) ist Karlita berechtigt, Notdienste/Feuerwehr zu informieren. Die Kosten trägt der Auftraggeber.

 

4. Schlüssel

  • Karlita verpflichtet sich, Schlüssel nicht an Unbefugte weiterzugeben (Ausnahme: Punkt 5) und sicher aufzubewahren.
  • Die Haftung für den Verlust der Schlüssel wird auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
  • Drittpersonen mit Zugang zur Wohnung sind Karlita namentlich und in Textform bekannt zu geben.
  • Karlita haftet für Schäden in der Wohnung des Tierhalters nur, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beim Betreten oder Verlassen der Räumlichkeiten verursacht wurden. Eine Haftung für Einbruchdiebstahl durch Dritte ist ausgeschlossen, sofern Karlita alle vereinbarten Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Ein eventueller Schlüsselverlust wird unverzüglich mitgeteilt.
  • Ein Schlüssel-Hol- und Bringdienst wird angeboten gegen eine Gebühr. Alternativ erfolgt die Übergabe persönlich an der Geschäftsadresse von Karlita nach Terminvereinbarung.
  • Ein Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten von Karlita ist nicht gewünscht; bei Zuwiderhandlung wird für den Verlust nicht gehaftet.

 

5. Betreuung

  • Die Betreuung erfolgt ausschließlich mobil beim Tierhalter/Auftraggeber; es findet keine stationäre Aufnahme statt.
  • Karlita versorgt die Tiere nach bestem Wissen und Gewissen und wahrt die Privatsphäre des Auftraggebers.
  • Der Tierhalter/Auftraggeber muss telefonisch erreichbar sein. Andernfalls darf Karlita im Wohle des Tieres zu Kosten des Halters handeln.
  • Ausreichend Futter, Medikamente und Einstreu müssen vorrätig sein. Notwendige Nachkäufe werden dem Tierhalter/Auftraggeber inkl. Aufwandsgebühr in Rechnung gestellt.
  • Im extremen Notfall (Krankheiten, Unfall) darf Karlita eine Vertrauensperson (i.d.R. Lebenspartner) mit der Grundversorgung beauftragen.
  • Es besteht kein Anspruch auf feste Uhrzeiten (außer bei notwendiger Medikamentengabe).
  • Beratungen sind lediglich Empfehlungen ohne Garantie; die Umsetzung liegt allein beim Tierhalter/Auftraggeber.

 

6. Notversorgung und Krankheiten

  • Der Tierhalter/Auftraggeber versichert, dass die Tiere gesund sind bzw. informiert über bestehende Erkrankungen.
  • Karlita behält sich einen Rücktritt vor, falls ansteckende Krankheiten oder Parasiten vorliegen, die andere Tiere gefährden könnten. Eine Betreuung ist dann nur in Abstimmung mit dem Tierarzt (gegen Aufpreis) möglich.
  • Bei Erkrankung ist Karlita berechtigt, einen Tierarzt einzuschalten. Kosten für Fahrt, Behandlung und Wartezeit trägt der Tierhalter/Auftraggeber. Die Behandlungsoptionen, soweit es möglich ist, werden mit Ihnen vorab per E-Mail, SMS, WhatsApp und Telefon abgestimmt.
  • Ist eine Kontaktaufnahme mit dem Tierhalter/Auftraggeber nicht möglich, so entscheidet Karlita in Absprache mit dem Tierarzt über die erforderliche Behandlung. Die entstehenden Kosten werden dem Tierhalter/Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
  • Eine Transportbox muss gut sichtbar platziert sein. Falls Karlita eine Box stellen muss, wird eine Pauschale von 20,00 € fällig.
  • Kann der Tierhalter/Auftraggeber nicht rechtzeitig zurückkehren (Höhere Gewalt, Unfall, Krankheit), tritt Karlita in eine Notfallversorgung ein, die gesondert in Rechnung gestellt wird.

 

7. Zahlung und Preise

  • Es gilt die vereinbarte Vergütung gemäß Betreuungsvertrag. Unverbindliche Preislisten sowie Zuschläge (Feiertage, Wochenende, Fahrtkosten) sind online einsehbar.
  • ggf. Parkgebühren (falls innerhalb 200m kein kostenloser Parkplatz verfügbar) werden zusätzlich berechnet.
  • Die Zahlung erfolgt per Vorkasse (Eingang spätestens 14 Kalendertage vor Betreuungsstart).
  • Rechnungen werden elektronisch per E-Mail versandt.

 

8. Stornierung und Kündigung

  • Gebuchte Termine (auch Kennenlerntermine und Schlüsselübergaben) sind verbindlich.
  • Kennenlerntermine müssen spätestens 24 Stunden vorher in Textform abgesagt werden, andernfalls fallen 90 % des Preises für den Kennenlerntermin an, sofern kein Ersatztermin vereinbart wurde.
  • Stornierungskosten der Betreuung:
    • 29 - 14 Tage vorher: 30 % des vereinbarten Preises
    • 13 - 8 Tage vorher: 50 % des vereinbarten Preises
    • Weniger als 7 Tage vorher / Nicht abgesagt: 90 % des vereinbarten Preises
    • Vorzeitige Heimkehr: 90 % (nicht genutzte Zeiten sind nicht übertragbar).
  • Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Karlita kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

9. Datenschutz

  • Karlita bewahrt Stillschweigen über alle Auftragsdetails.
  • Personenbezogene Daten des Tierhalters/Auftraggebers werden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt.
  • Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
  • Rechnungen werden standardmäßig per E-Mail versendet. Auf Wunsch erhält der Tierhalter/Auftraggeber diese in Papierform.
  • Fotos/Videos, die Karlita für Webseite/Social Media/Werbemittel nutzen kann, werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung im Betreuungsvertrag veröffentlicht (ohne Namen/Standort).
  • Überwachungskameras, Haustierkameras und Sprachassistenten (Alexa, Siri etc.) in den zu betretenden Räumen müssen Karlita vorab mitgeteilt werden. Heimliche Bild- oder Tonaufnahmen während ihrer Tätigkeit sind unzulässig und verletzen deren Persönlichkeitsrechte. Karlita behält sich vor, die Betreuung bei Nichtoffenlegung verdeckter Kameras mit sofortiger Wirkung abzubrechen.

 

10. Sonstiges & Schlussbestimmungen

  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages gültig.
  • Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe.

 

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WhatsApp & Tel: +49 177 1955 083

Einsatzgebiet: Karlsruher Stadtteile

 

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